Nachrichten Pro & Contra

Was bewegt die Bevölkerung in unserer Region?


Neophyten, eine lautlos schleichende Gefahr?

Pflanzliche Randerscheinungen, in unserer angestammten Naturlandschaft. 

 

Nicht nur Städte und kleiner Kommunen schauen mit Argwohn nach diesen Eindringlingen. Nein auch die Naturschutzverbände sehen in diesen eingeschleppten Pflanzenarten eine Gefahr. Sie breiten sich in Gärten, an Autobahnen und Schnellstraßen genauso rasant aus, wie in neu errichteten Wohnsiedlungen oder an Wegesrändern und im Wald.

Ihr Erfolg, sie sind sehr anpassungsfähig und begnügen sich mit dem was vorhanden scheint. Manche sehen auch noch schön aus, und blühen wunderschön, was so manchen Bienenzüchter in der Vergangenheit zum Handeln verleitete und die eine oder andere Pflanze ausbrachte. Fast alle Neophyten wurden bei uns eingeschleppt. Ob über Verkehrswege wie Flieger oder Schiffe, oder über den ungewollten Transport  mit Auto und LKW Reifen. So mancher Fluggast hatte sie sogar an seinen Schuhen mit nach Hause gebracht. Gemeint sind natürlich nicht die fertigen Pflanzen, sondern ihre winzigen Samen. Es kann aber auch vorkommen, dass die Samen von Vögeln verbreitet werden, und zwar in ihrem Kot den sie fallen lassen. Das ist natürlich sekundär besonders Tragisch. Denn viele Vogelarten brauchen und suchen ihre Nahrung an und in einheimischen Bäumen und Büschen. Sie können sich von Exotischen Blüten und Beeren nicht ernähren.

 

Die Forstleute sehen ebenfalls eine Gefahr in den Pflanzenarten die nicht zu uns gehören und passen. Diese Neophyten verbreiten sich meist in unvorstellbaren Mengen an Wegen und Waldrändern, verdrängen dadurch die einheimischen Gehölze und das Buschwerk. Mit ihren meist übergroßen Blättern verdecken sie somit den Boden, auf dem nichts mehr nachwachsen kann was eigentlich hierher gehört. Und die Beseitigung solcher nicht gewollten Pflanzen bringt einen erheblichen Aufwand mit sich. Manche sind sogar giftig, oder verbreiten schwere Allergien. Man kann oftmals nur mit Schutzkleidung und Atemschutz ans Werk gehen, um sie zu entfernen. Ein Aufwand der in den seltensten Fällen einen Erfolg bringt. Manchmal braucht man Jahre, um den Eindringlingen Herr zu werden. Man darf auf keinen Fall, wenn man sich der Aufgabe überhaupt stellen möchte, die ausgegrabenen oder abgeschnittenen Pflanzenkörper auf den Kompost geben. Sie müssen unbedingt in stabile Müllsäcke gesteckt werden, und der Müllverbrennung zugeführt werden. Niemals in eine Kompostierungsanlage bringen. Sie würden sich sonst wie bei einem Schneeballsystem verbreiten, da manche auch einer Hitzeeinwirkung stand halten. Und noch ganz wichtig, niemals Topfpflanzen und Blumenerde in den Wald kippen, das macht man nicht.  

>Hier einige der am häufigsten vorkommenden Arten<

 

„Der Riesenbärenklau“ – „Spätblühende Traubenkirsche“ – „Beifuß - Ambrosie“ „Japanischer-Knöterich“ - „Robinie“ – „Indisches Springkraut“ – „Armenische Brombeere“.

 

Sie alle haben ihren eigentlichen Ursprung  in Südamerika oder Asien, wurden durch den Menschen in der Vergangenheit eingeschleppt, und verbreiten sich unaufhaltsam weiter. Helfen Sie mit, unseren einheimischen Pflanzen eine Chance zu geben, und pflanzen Sie auch nur solche. Es werden Ihnen nicht nur unsere einheimischen Vögel dankbar dafür sein, sondern auch sehr viele Insekten die unbedingt heimische Blüten und deren Nektar brauchen. Wenn Sie Winterstreufutter für unsere Vögel kaufen, achten Sie bitte darauf, dass in der Mischung keine Beifuß- Ambrosie Samen vorhanden sind. Das steht oftmals auf der Verpackung.          

Und wenn Sie bei einem Spaziergang mal solch eine Neophyte gesehen haben, melden Sie dies den Örtlichen Behörden weiter. Nur so können wir alle was dagegen Unternehmen und der Ausbreitung Einhalt gebieten. Vielen Dank

 

Und zum Schluss noch ein paar >Links< für Sie, an die man sich wenden kann.

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

www.hmuelv.hessen.de

 

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

www.bfn.de

 

Projektgruppe Biodiversität und Landschaftsökologie

www.ambrosiainfo.de

 

Forstamt Darmstadt

E-Mail: forstamtdarmstadt@forst.hessen.de

 

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

www.sdwhessen.de 


Abschuss von Gänsen am Bickenbacher Erlensee

Welche Stellung bezieht der NABU Kreisverband Darmstadt

Vor nicht allzu langer Zeit wurde ein Pilotprojekt am Landbach bei Bickenbach zum
Abschluss gebracht. Eine Renaturierung fand statt und kostete nicht nur die
Gemeinde Bickenbach Geld, sondern auch verschiedene Verbände, die sich an diesem Projekt beteiligt haben. Hinter dem Hartenauer Hof, der ganz in der Nähe des Erlensees liegt, hat sich ein einmaliges Biotop entwickelt, das nicht nur den Kanadagänsen ein Brutgebiet eröffnet hat. Auch viele andere Tier- und Vogelarten haben sich hier angesiedelt. Hier sind die Störche wieder heimisch geworden und der Silberreiher ist ständig zu beobachten. Ganz abgesehen von den verschiedenen Pflanzenarten. Also für Flora und Fauna ein erfolgreiches Projekt. Das Naturerlebnis lässt auch Spaziergänger, Radfahrer und Jogger erfreuen.

Der Vorsitzende des NABU Kreisverbandes Hugo Schnur zeigt sich entsetzt über die Bickenbacher Abschusspläne der Kanadagänse. „Und dies alles nur wegen einer kurzen Badesaison, die an diesem See eigentlich nicht erlaubt ist“. Er kann die Unmutsäußerungen über die Hinterlassenschaften der Gänse nicht nachvollziehen. „Ist es nicht ekelhafter, menschliche Exkremente hinter Hecken und Büschen aufzufinden? Ohne den üblichen Unrat, der sonst zurückgelassen wird?“ fragt er. Der Kreisverbandsvorsitzende hält den Abschuss der Gänse für unsinnig. „Das ist ein gravierender Eingriff in die Natur“, so Schnur und ist nach seiner Meinung Ausdruck eines verfehlten Naturverständnisses. „Heute sind es die Gänse, morgen die Enten und übermorgen die Störche, die unsere Mitmenschen stören und „bekämpft“ werden müssen, damit die Menschen ungestört ihren eigenen Vorzügen frivolen können“. Sollte die Jagd auf die Kanadagänse gestattet und erlaubt werden, so würde dies eher das Gegenteil bewirken. „Den im darauf folgenden Jahr würden die Gänse versuchen, die Verluste wieder auszugleichen. Das Ergebnis wäre, es gäbe noch mehr Gänse als vorher“.

Schon seit Jahren kritisiert NABU die vielfältig illegalen Methoden, mit denen einige Jäger, aber auch Brieftaubenzüchter Raubsäugern und Greifvögeln nachstellen. Aber auch legale Methoden wie die der Fangjagd sind naturschutzfachlich nicht zu begründen und nehmen in der Praxis billigend Qualen für die Tiere in Kauf.
Daher fordert NABU, die Jagdverordnungen unter Beteiligung der
Naturschutzverbände an aktuelle tierökologische und ethische Erkenntnisse
anzupassen. Ein wesentliches Kriterium ist es dabei zukünftig, dass es eines vernünftigen Grundes bedarf, um ein Tier zu töten.

Denjenigen Jägern, die viele Stunden ihrer Freizeit als Naturschützer, Heger und Pfleger verbringen, darf man empfehlen, dass sie solchen Waffennutzern mehr Sensibilität für Gottes Geschöpfe nahe bringen. Hugo Schnur befürchtet, „dass durch derartige Behördengenehmigungen künftig auch andere Zugvögel den angrenzenden Naturschutzgebieten fern bleiben, was er als Naturfreund sehr bedauern würde“. Daher fordert er alle NABU Mitglieder in Bickenbach auf, sich zu engagieren und dem Unsinn einer  Gänsejagd ein Ende zu bereiten und appelliert an die Verantwortlichen „den gesunden Menschenverstand walten zu lassen“.


"Windräder und Windkraftanlagen"

Was tut der NABU-Hessen?

Bekanntlich sind in unserer näheren Umgebung Darmstadt-Dieburg schon zwei Windkraftanlagen in Betrieb. Eine Anlage mit fünf Windrädern bei Neutsch, und die zweite Anlage bei Groß-Umstadt mit vier Windrädern.

Geplante Anlagen sollen wieder im Vorderen Odenwald errichtet werden.

Solche Maßnahmen Treffen nicht immer auf Verständnis in der Bevölkerung, gerade was die Geräuschentwicklung betrifft, oder allgemein die Verschandelung der Landschaft. 

Ferner im Naturschutz, wo z. B. gefährdete Arten wie der Rotmilan ihre Brutplätze in der Nähe solcher Anlagen haben und durch die Rotorblätter zu Schaden kommen könnten. Ein Pro & Contra in der Bevölkerung bleibt nicht aus. 

 

Hierzu gibt es beim NABU-Hessen.de einige interessante Informationen für Sie.

Unter www.nabu-hessen.de/thema/energie/windkraft/

 

Ferner können zwei Positionspapiere als PDF- Dateien runter geladen werden.

 

Windräder bei Neutsch / Frankenhausen


"Energiewende & Energieeffizienz

Thema einer Landesvertreter- Versammlung in Wetzlar

Energiesparen besser fördern

 

Sonntag der 07.Oktober 2012 in Wetzlar, über 100 Delegierten aus 20 hessischen NABU Kreisverbänden trafen sich zur Jährlichen Landesvertreterversammlung. Einige wichtige Themen standen auf der Tagesordnung, ein ganz besonderes war aber die Energiewende oder Energieeffizienz in Hessen, als auch Bundesweit. So fordert der NABU Hessen die Landesregierung auf, mehr auf Energieeffizienz zu setzen, und Einsparpotenziale im Verkehrs- und Gebäudebereich zu suchen und fördern. Es darf nicht sein, so der NABU Landesvorsitzende G. Eppler, das beim Ausbau erneuerbarer Energien, der Verbrauch ständig weiter steigt und so wertvolle Energie verschwendet wird. Eingriffe in die Natur und Landschaft sollten so gering wie möglich gehalten werden.

Zwei Energie- Experten von NABU und Landesregierung stellten sich den Fragen einiger Delegierten zur Energiewende. Fragen wie, Windkraft, Wasserkraft, Atomkraft, Kohle und Sonnenenergie wurden kritisch hinterfragt. Der Ausbau von Stromtrassen, Biosprit, Biogasanlagen, alles Themen die zur Energiewende zählen.

Eines sollte bei all dem nicht aus den Augen verloren gehen, der Natur und Artenschutz.

 

Mehr hierzu die Presseberichte von:

www.nabu-hessen.de oder

www.hmuelv.hessen.de

 

Photovoltaik auf Feldern, auf Dächern und Stromtrassen


"Der Wald ist ein wichtiger Erholungsraum"

Neues Hessisches Waldgesetz

Der NABU Hessen lehnt die von der Landesregierung im Entwurf des neuen hessischen Waldgesetzes geplanten Einschränkungen des freien Betretungsrechtes im Wald ab. Der Wald spielt eine wichtige Rolle als Erholungsraum und Ort des Naturerlebens. Das freie Betretungsrecht muss auch für mehrere Personen erhalten bleiben. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Betretungsrecht von Familien und Gruppen ins Belieben von Waldbesitzern und Forstbehörden gestellt werden soll. Mit dem Schutz der Natur haben solche Pläne wenig zu tun, sie fördern eher die Naturentfremdung der Menschen.

 


Aktuell........

Sieht es bald überall so aus ?

Am 17.09. trafen sich zwölf hessische Verbände aus den Bereichen Naturschutz, Verkehr, Jugend- und Natursport in Wiesbaden bei der Hessischen Umweltministerin. Thema, "Freies Betretungsrecht im Wald". NABU Landesvorsitzender Gerhard Eppler fordert die Politik auf, für den Erhalt demokratischer Bürgerrechte im Wald einzustehen. Der Wald muss für jeden und zu jeder Zeit zugänglich sein. Konfliktpunkte, wie Mountainbiker, und die Reiterschaft, sollten vor Ort und in den betreffenden Gebieten mit Verantwortlichen besprochen und unbürokratisch geregelt werden. Verbote über Gesetzliche Regelungen verfehlten ihr Ziel, und Flächendeckend überwachen geht schon gar nicht. Hier wird an die Vernunft aller Appelliert.        

 

Nun, nach den Gesprächen mit der Ministerin und den Verbänden zeigt sich der NABU im Großen und Ganzen zufrieden mit den erzielten Ergebnissen. Es wurden verschiedene Streitpunkte aus dem Gesetzentwurf heraus genommen. Was allerdings fehlte bei der Themendarstellung, war der Naturschutz im Wald. Dies, so ein Vertreter vom NABU sei ein gewichtiger Aspekt in der ökologischen Zertifizierung des Waldes, der Erhalt von sehr alten Bäumen und die Umsetzung der Nationalen Biodiversitäts-Strategie in Hessen. Hier muss noch nachgebessert werden.  

Die nun angestrebte Regelung, dass Radfahren auf allen offiziellen Wegen erlaubt sein soll, wo ein gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist, kann eine Problemlösung sein. So die Vertreter der Verbände.

Vereinbarte Leitlinien zum neuen Waldgesetz werden so definiert,

Der Wald soll für alle nutzbar sein.

Gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer aufeinander und auf die Natur ist unerlässlich.

Dem Schwächeren gebührt der Vorrang.

Radfahren oder Reiten soll nur auf offiziell angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen möglich sein, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann.

Das illegale Anlegen von Wegen ist zu unterbinden.

Zur Konfliktlösung ist die Besucherlenkung durch Ausweisung spezieller Reitwege oder Mountainbike-Strecken sinnvoll.

Veranstaltungen, die nach Art und Umfang zu einer Beeinträchtigung des Waldes führen können, bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Dies gilt auch für kommerzielle Veranstaltungen.

Der Begriff der Beeinträchtigung muss definiert werden.

Auf eine Vorschrift, die das Betretungsrecht mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks regelt, wird verzichtet.

Die beteiligten Verbände streben den Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung zur Ausübung des Natursports in hessischen Wäldern an, um die notwendige lokale und regionale Verständigung zu fördern.

Die Verbände hoffen nun auf eine vernünftige Wegedefinition bei der weiteren Gesetzesnovellierung.

 

Hierzu gibt es beim NABU-Hessen.de einige interessante Informationen für Sie.

Unter   www.nabu-hessen.de    Thema/Wald in Hessen/Hessisches Waldgesetz

 

Ferner können einige Positionspapiere als PDF- Dateien runter geladen werden 


Aktuelle Presseinformation aus Wiesbaden

Wie schon oben die zu lesenden Leitlinien zur Novellierung, nun eine Empfehlung für die Gesetzesformulierung.

Anzusehen unter www.hmuelv.hessen.de / Naturschutz/Forsten/Pressemitteilungen:

Auf Empfehlungen für Gesetzesformulierung geeinigt


Verhaltensregeln im Hessischen Wald

Neue Vereinbarung Wald und Sport

Im Juli 2013 unterzeichneten Umweltverbände, Waldbesitzer, Hessenforst, Sportverbände sowie Landkreis, Kommunen und das Hessische Umweltministerium die „Vereinbarung Wald und Sport“. Ziel der Vereinbarung ist es, eventuell auftretende Konflikte zwischen Sport, Waldnutzung und Naturschutz möglichst im Konsens zu lösen und Erholungssuchende für einen schonenden Umgang mit dem Wald zu gewinnen. Die Vereinbarung ist das Ergebnis des Runden Tisches Wald und Sport, der im Rahmen der Neufassung des Hessischen Waldgesetzes im Vorjahr eingerichtet worden war.

 

Allen beteiligten ist es wichtig, dass der Wald vor den erholungssuchenden Menschen nicht verschlossen werden darf. Die gemeinsame Leitlinie stellt deshalb fest, dass Sport im Wald willkommen ist, klare Regeln hat und Voraussicht sowie Rücksicht benötigt. Der Sport achtet zudem den Naturschutz und das Eigentum. Er braucht engagierte Verbände und fördert den Tourismus.

 

15 Regeln für den Waldbesuch

 

Für Erholungssuchende wurden 15 Verhaltensregeln im Wald vereinbart, die wir alle Lesern von Hessen natürlich gerne ans Herz legen möchten. Rücksicht auf Menschen und Natur sollte für jeden Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Mountainbiker, Reiter und Geocacher selbstverständlich sein. Wer sich im Wald erholen, dort Sport treiben und die Natur genießen möchte, ist herzlich dazu eingeladen. Damit der Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Arbeitsplatz und nachwachsende Rohstoffquelle erhalten bleibt, sollen sich alle Waldbesucher an folgende Regeln halten:

 

 

01.   Verhalte dich ruhig, rücksichtsvoll und vorsichtig. 

02.   Schütze die Tiere und störe sie- insbesondere nachts- nicht. 

03.   Schütze die Pflanzen und zerstöre sie nicht. 

04.   Beschädige keine Bäume und keine Sämlinge. 

05.   Nimm Rücksicht, wenn du anderen begegnest. 

06.   Fahre und reite nur auf Wegen, passe deine Geschwindigkeit an und schone die Waldwege. 

07.   Beschädige keine Erholungseinrichtungen, keine Sportanlagen und keine Langlaufloipen. 

08.   Halte deinen Hund nahe bei dir oder an der Leine. 

09.   Halte den Wald sauber und hinterlasse keinen Müll. 

10.   Beachte Hinweisschilder und Absperrungen. Beschädige sie nicht. 

11.   Halte dich an die speziellen Betretungsregelungen in Schutzgebieten. 

12.   Achte auf Forstarbeiten und beachte Hinweise der Forstverwaltung. 

13.   Steige nicht auf Hochsitze. 

14.   Verhindere Waldbrände, mache kein Feuer und rauche nicht im Wald.

15.   Schaue nicht weg bei Fehlverhalten.